Die neue Musterwiderrufsbelehrung für Online-Shops
Dienstag 1. April 2008 von Michael Zander
Mit dem heutigen Tag ist die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-InfoV in Kraft getreten. Damit gibt es für Online-Händler eine neue Musterwiderrufsbelehrung.
Es ist geplant, die jetzt vorliegenden Muster in ein formelles Gesetz zu überführen. Ein Entwurf hierfür soll noch vor der Sommerpause vorliegen. Damit gäbe es dann endlich Rechtssicherheit und die Situation des Vorläufers, dass immer wieder Gerichte die Widerrufsbelehrung für unwirksam erklärten, wäre aus der Welt.
Grundsätzlich dürfen sie das alte Muster der Widerrufsbelehrung noch bis Ende September 2008 verwenden. Wir empfehlen aus Gründen der Rechtssicherheit allerdings, schnellstmöglich den neuen Text zu verwenden.
Noch ein wichtiger Hinweis: Nehmen Sie keinesfalls Änderungen an einzelnen Formulierungen des Musters vor. Nur das unveränderte, nach den Gestaltungshinweisen angepasste Muster wird in § 14 Abs. 1 BGB-InfoV für rechtens erklärt. Werden nur einzelne Formulierungen daraus verwendet, Formulierungen abgeändert oder ergänzt, besteht keine Rechtssicherheit mehr.
Den aktuellen Text der Verordnung können Sie unter http://www.bmj.de/bgbinfovo herunterladen.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 1. April 2008 um 14:50 und abgelegt unter aktuell. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.
